Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Freitag, der 13. Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag

11.02.2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rauchmelderpflicht gilt auch für selbstgenutzte Immobilien

 

Freitag, der 13. Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag

 

Der erste Rauchmeldertag dieses Jahres findet am Freitag, den 13. Februar statt. Unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer selbst genutzten Immobilie zu installieren. Derzeit gilt in 13 Bundesländern Rauchmelderpflicht. Berlin,  Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

 

„Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. „Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, ergänzt Rudolph und empfiehlt auch Eigentümern in Bundesländern ohne Einbaupflicht, Rauchmelder zu installieren.

 

In diesen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht

 

In Hamburg, Meck­lenburg-Vorpommern, Rhein­land-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Wohngebäuden installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Saar­land, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Bestehende Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nach­zurüsten.

 

Einbau von Rauchmeldern ist meist Vermietersache

 

In den dreizehn Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind außer in Mecklenburg-Vorpommern die Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.

 

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden

 

Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Grund­lage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundes­landes.

 

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. In diesem Jahr finden drei Rauchmeldertage statt – am Freitag, dem 13. Februar, 13. März und 13. November.

 

Bild zur Meldung: Das Rauchdemohaus der Feuerwehr Neuruppin - dieses Haus wird viel bei Kindern gezeigt, da man in diesem Haus die Rauchausbreitung deutlich sehen kann