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Mit dem Autoschwamm zur korrekten Rettungsgasse

21.06.2018

Aktionstag der Feuerwehren am 30.06.2018 zum Start der Ferien-Reisewelle auf Brandenburgs Autobahnen

„Bei Stau: Rettungsgasse bilden“ ist das Motto des Aktionstages der im ganzen Land Brandenburg durchgeführt wird. Der Aktionstag wird an einem Ort pro Landkreis auf Autobahnraststätten, Tankstellen, Supermärkten in der Nähe von Autobahnauffahrten stattfinden.

Der Kreisfeuerwehrverband OPR e.V. wird den Aktionstag am 30.06.2018 vor dem Ruppiner Einkaufszentrum ( REIZ ) in der Junkerstraße von 10.00 – 12.00 Uhr durchführen.

 

Landesweit werden Freiwillige Feuerwehren am kommenden Samstag das Gespräch mit Verkehrsteilnehmenden suchen. Ziel ist die Aufklärung

und Sensibilisierung zum Thema „Rettungsgasse“.

Als kleines Dankeschön für die Gesprächszeit verteilen die Feuerwehrleute Auto schwämme. Die nützlichen Helfer für saubere Scheiben erinnern die Fahrzeugführer mit einer Skizze daran, wie man sich bei Bildung eines Staus auf der Autobahn richtig verhält

und Raum für eine Rettungsgasse schafft: „Linke Spur nach links, alle anderen Spuren nach rechts“. Dies muss rechtzeitig erfolgen, auch wenn noch keine Einsatzfahrzeuge zu hören oder zu sehen sind.

„Noch immer ist es trauriger Alltag, dass Rettungskräfte Unfallstellen auf der Autobahn

nur sehr langsam erreichen können, weil die Fahrbahnen durch den Stau ‚verstopft‘ sind.

Eine Rettungsgasse ermöglicht ein zügiges Durchkommen für die Retter und kann im

Ernstfall zwischen Leben oder Tod entscheiden.

Der Aktionstag wird unterstützt durch Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin

Schneider (SPD). Dank einer Kooperation mit der Land Brandenburg Lotto GmbH

konnten bereits mehrere hundert Aufkleber, Informationsflyer („Blaulicht-Spicker“)

sowie die praktischen Autoschwämme mit der Botschaft „Bei Stau: Rettungsgasse

bilden“ beschafft werden.

Die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar

rechts daneben liegenden Fahrstreifen ergibt sich aus §11, Abs. 2 STVO. Seit

Oktober 2017 drohen bei Nichtbildung der Gasse für die Rettungskräfte mindestens 200

Euro Bußgeld – statt zuvor 20 Euro. Werden Dritte dabei gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 280 Euro. Kommt es zu einem Sachschaden, liegt das Bußgeld bei 320 Euro.

Hinzu kommt in den letzten beiden Fällen ein einmonatiges Fahrverbot.